Informationen für Eltern und Schwangere
Unter dem Begriff “plötzlicher Kindstod” versteht man den völlig unvorhersehbaren Tod eines gesunden Kindes unter einem Jahr während des Schlafs. Er ist die häufigste Todesursache nach der Neugeborenenzeit (so nennt man die ersten vier Lebenswochen).
Eine Totgeburt ist meldepflichtig. Man bekommt für sein tot geborenes Kind eine Geburtsurkunde und einen Totenschein. Ein tot geborenes Kind unterliegt in allen deutschen Bundesländern der Bestattungspflicht.
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Für eine Abtreibung gibt es die verschiedensten Gründe. Manchmal ist sie medizinisch notwendig, manchmal passt ein Kind einfach nicht in die momentane Lebensssituation. Auch wenn der Autor dieses Artikel dem zweiten Punkt sehr kritisch gegenüber steht, versucht er den Artikel so sachlich wie möglich zu halten.
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