Nach der Geburt eines Kindes müssen unter anderem einige Behörden aufgesucht werden, um die Formalitäten zu erledigen. Einen Überblick darüber, bekommen Sie hier.

Standesamt:

Zuständig ist das Amt am Geburtsort des Kindes. Zur Anmeldung (innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt) unbedingt die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses mitbringen! Verheiratete Eltern mit verschiedenen Nachnamen müssen sich bei der Anmeldung sofort auf den Familiennamen festlegen. Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus, von der man Abschriften für Krankenkasse, Versicherungen, Finanzamt, Kindergeld- und Erziehungsgeld-Stelle sowie den Arbeitgeber bekommt.

Einwohnermeldeamt:

Fürs Baby einen Kinderpass beantragen oder es in den Pass von Mutter und/oder Vater eintragen lassen. Steuerkarte ändern lassen. Der Kinderfreibetrag muss eingetragen werden, bei Alleinerziehenden ändert sich die Steuerklasse.

Arbeitgeber:

Lohnsteuerkarte anfordern (braucht man fürs Einwohnermeldeamt).

Arbeitsamt:

Dort ist die Kindergeldstelle, bei der man das Kindergeld beantragt.

Erziehungsgeld-Stelle:

Je nach Bundesland sind unterschiedliche Behörden zuständig.

Wohngeldstelle, Arbeitsamt:

Mit der Geburt eines Kindes können Eltern weitere staatliche finanzielle Leistungen bekommen, zum Beispiel Wohngeld oder Arbeitslosenhilfe.

Vergessen Sie nicht einen Kinderarzt in der Nähe aufzusuchen!

Die Kindervorsorgeuntersuchungen (Früherkennungsmaßnahmen) erfolgen in Deutschland in folgenden Zeitfenstern:

U1: 1.- 4. Lebensstunde
U2: 3.-10. Lebenstag

(Neugeborenen-Untersuchung auf Stoffwechselstörungen am dritten Lebenstag)

U3: 4.- 6. Lebenswoche
U4. 3.- 4. Lebensmonat
U5: 6.- 7. Lebensmonat

U6: 10.-12. Lebensmonat
U7: 21.-24. Lebensmonat

U7a: bis zum 3. Lebensjahr

U8: bis zum 4. Lebensjahr
U9: bis zum 5. Lebensjahr
U10: bis zum 8. Lebensjahr

Dazwischen fallen immer noch die Termine für Impfungen.